Auch dieser IT-Informationstext über die Etikette ist ein paar Jahre alt (ist aber dennoch eine Grundlage unseres Spiels) und stammt meines Wissen aus der Feder von Lidia aus Hamburg.
(Der Text ist im Original belassen, das Inhaltsverzeichnis jedoch der Website angepasst worden.)
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Erinnerung an
Anstand und Sitte
Dies soll eine Erinnerung sein, an das, was Ihre Schöpfer und Lehrer Ihnen über die Formen des guten Benehmens in unserer Gesellschaft beigebracht haben.
Inhalt
Einleitung | I |
Amt und Status | II |
Das politische Amt | III |
Der gesellschaftliche Status | IV |
Wie sich politisches Amt und gesellschaftlicher Status zueinander verhalten | V |
Verhalten gegenüber Höherstehenden | VI |
Der Gastgeber und das Hausrecht | VII |
Die Einladung | VIII |
Die Pflichten des Gastgebers | IX |
Die Rechte des Gastgebers | X |
Der Gast und das Gastrecht | XI |
Die Pflichten des Gastes | XII |
Die Rechte des Gastes | XXIII |
Gefallen und ihre Bedeutung | |
XIV | |
Das Elysium | XV |
Der Hüter des Elysiums | XVI |
Weitere Anmerkungen zu gutem Benehmen | XVII |
I
Einleitung
Die Umgangsformen und die detaillierten Etikette unterscheiden sich von Domäne zu Domäne. Daher kann diese Schrift es nicht für sich in Anspruch nehmen eine allgemeingültige Anleitung zu sein. Es soll hier eher auf die grundlegenden Gesetze der Höflichkeit und des Umgangs in unserer Gesellschaft eingegangen werden.
Diese Schrift ist als Erinnerung an die Weisungen und Anleitungen gedacht, die jeder Sire seinem Childe gibt, oder doch geben sollte. Sie hat den Zweck, eine Erziehung der jungen Mitglieder unserer Gesellschaft zu mehr Sitte und Anstand zu ermöglichen. Eine Erziehung und die damit verbundenen Strafen und Belohnungen sind aber nur dann sinnvoll, wenn der zu Erziehende eine Vorstellung von den Maßstäben hat, an denen er gemessen werden wird.
Es ist zu bedauern, dass so viele Sire die Vorbereitung auf den gesellschaftlich korrekten Umgang miteinander so vernachlässigen, dass unter den Neonaten nichts mehr davon zu entdecken ist. Vielleicht weckt diese Schrift das Interesse und den Wunsch, sich näher mit den Feinheiten der Etikette zu beschäftigen. All diesen Interessierten sei ans Herz gelegt, sich durch Beobachtungen bei Gesellschaftlichen Ereignissen und Einladungen einen „Blick für die Situation“ anzueignen. Nur durch ständiges Üben und Beobachten kann man sich Weiterentwickeln.
II
Amt und Status
Der Stand innerhalb unserer Gesellschaft wird durch zwei Faktoren bestimmt. Zum einen ist das politische Amt einer Person wichtig, zum anderen ihr gesellschaftlicher Status. Die Kombination aus den beiden Faktoren bestimmt ob eine Person einer anderen Untergeordnet, Gleichgestellt oder Höhergestellt ist. Der gesellschaftliche Umgang zwischen zwei Personen ist durch ihren Stand zueinander vorbestimmt.
III
Das politische Amt
Das politische Amt ist uns durch die Traditionen der Camarilla gegeben. Die Positionen und Aufgaben ihrer Würdenträger sind damit auch Ausdruck ihrer Stellung in der Gesellschaft. Grundsätzlich sind die folgenden Ämter zu beachten:
Justitiar
Prinz
Primogen
Auf eine Beschreibung der politischen Funktionen soll an dieser Stelle verzichtet werden, da es in dieser Schrift in erster Linie um die Umgangsformen geht.
Natürlich gibt es neben den oben genannten Ämtern weitere Funktionsträger wie Archonten, Hüter der Elysien, Sheriffs oder Harpyien. Allerdings ist deren Stellung sehr von ihrer Person und der Domäne abhängig, in der sie ihre Funktion ausüben. Dem gesellschaftlich Unerfahrenen kann ich nur raten, sich im Falle einer Unklarheit an den gesellschaftlichen Status der betreffenden Person zu halten.
In einigen Domänen wird außerdem ein „Rang“ namens „Anarch“ beachtet, dessen Wertigkeit unter dem eines Amtlosen Camarilla Angehörigen anzusiedeln ist
IV
Der gesellschaftliche Status
Der gesellschaftliche Status ist zu einem großen Teil durch das Alter der betreffenden Person bestimmt. Man unterscheidet:
Elder oder Ahn
Ancilla
Neonate oder Neugeborener
Childe oder Kind
Durch den Kuß der Unsterblichkeit wird man automatisch zu einem Childe.
Der Status des Neonate wird einem durch seinen Sire verliehen. Dies geschieht, indem der Sire sein Childe als ein vollwertiges Mitglied der Camarilla dem Prinzen der Domäne vorstellt und das Childe vom Prinzen als vollwertiges Mitglied der Domäne akzeptiert wird. Vielfach ist diese sogenannte „Freigabe“ oder auch „Freisprechung“ mit einer Einladung verbunden und stellt damit den ersten gesellschaftlichen Kontakt des neuen Neonaten dar.
Der Status des Ancilla wird vom Prinzen einer Domäne verliehen oder in sehr seltenen Fällen von einem Hochrangigen Vertreter des Clans, dem die Person angehört. In einigen Domänen ist diese Aufgabe der Harpyie übertragen.
Ein Ancilla zeichnet sich dadurch aus, das er seinen Wert für die Gesellschaft und die Domäne in der er verweilt bewiesen hat. Er ist bereit und in der Lage Verantwortung zu tragen. Gewöhnlich wird eine Person im Alter von fünfzig bis hundert Jahren als Ancilla anerkannt.
Der Status eines Elder kann nur durch die Akzeptanz aller Elder der Gegend erlangt werden. Im Falle einer deutschen Domäne wären alle Elder aller deutschen Domänen zu überzeugen, dass dieser Status angemessen ist. Es kann zu großen Verwicklungen und Intrigen führen, wenn nur ein Teil der Elder jemanden für würdig hält.
V
Wie sich politisches Amt und gesellschaftlicher Status zueinander verhalten
In alter Zeit war es normal, dass ein politisches Amt einen gewissen gesellschaftlichen Status voraussetzte. In neuerer Zeit ist es allerdings immer häufiger, dass eine Person ein politisches Amt inne hat, das ihrem gesellschaftlichen Status nicht entspricht. Dies führt zu einer politisch wie gesellschaftlich prekären Lage.
Als Faustregel sollte sich der gesellschaftlich Unerfahrene immer zuerst am gesellschaftlichen Status orientieren. Bei gesellschaftlich Gleichgestellten ist der politische Rang allerdings sehr wohl zu beachten.
Somit ist ein Neonate, der das Amt eines Primogen inne hat, einem Ancilla untergeordnet, während er gegenüber einem anderen Neonate höhergestellt ist.
VI
Verhalten gegenüber Höherstehenden
Grundsätzlich ist einem Höhergestellten Respekt und Höflichkeit entgegenzubringen.
Je größer der Standesunterschied ist, umso mehr hat der Untergeordnete die Wünsche und Aufforderungen des Höhergestellten zu beachten.
Wenn Sitzplätze nur für einen Teil der Anwesenden ausreichen, haben die höher stehenden das Recht zu sitzen. Das bedeutet, der Untergeordnete räumt seinen Platz ohne Aufforderung, wenn ein Höhergestellter hinzukommt.
Sind keine Bedienstete für die Servierung der Getränke anwesend, so kommt es dem Untergeordneten zu, seine Höhergestellten zu bedienen. Wenn dies vom Höhergestellten abgelehnt wird, so verbietet es die Höflichkeit noch einmal zu fragen, es wäre aufdringlich. Äußert der Höhergestellte jedoch später den Wunsch nach einem Getränk so hat der Untergeordnete entsprechendes zu kredenzen.
Ist man im Gespräch mit einem Höhergestellten und möchte dieses Gespräch beenden oder sich aus einer Gesprächsrunde zurückziehen, so fragt man den Höhergestellten ob er es entschuldigen würde.
Es ist extrem unhöflich, sich einfach ohne Kommentar aus dem Gespräch zu entfernen.
Ein kurzes Wort der Entschuldigung ist ebenfalls angebracht, wenn man sich in ein Gespräch einmischt, an dem ein Höhergestellter beteiligt ist.
Unter gar keinen Umständen drängt man sich zwischen die Gesprächspartner, kehrt dem Höhergestellten womöglich dabei den Rücken zu, und redet ungebeten mit einem Gesprächsteilnehmer.
Es ist schon Gleichgestellten gegenüber rüde, wenn man seinen Gesprächspartner unterbricht. Einen Höhergestellten lässt man ausreden!
VII
Der Gastgeber und das Hausrecht
Gastgeber ist derjenige, der eine Einladung ausspricht oder der die relevanten Örtlichkeiten als seinen Besitz betrachtet. In dieser Beziehung kann man natürlich den Prinzen einer Domäne immer als Gastgeber betrachten, solange die relevanten Örtlichkeiten innerhalb seiner Domäne liegen. Dies wird jedoch nur selten in explizitem Maße so gehandhabt. Allerdings sollte sich jeder Gastgeber, der seinen Prinzen einlädt sich dieser Tatsache bewusst sein.
VIII
Die Einladung
Eine Einladung ist immer eine gesellschaftliche Verpflichtung. Der Gastgeber bestimmt, wer kommen soll und wer nicht.
Diese Entscheidung ist eine der wichtigsten und oft auch schwierigsten, die es in unserer Gesellschaft gibt.
Gäste, die den gleichen Status haben wie der Gastgeber sind durch eine Einladung erst einmal verpflichtet, im Falle einer eigenen Veranstaltung den Gastgeber ebenfalls einzuladen. Dies trifft um so mehr auf Gäste mit niedrigerem Status zu.
Gäste mit höherem Status sollten aufgrund der Einladung absehen können, ob die Veranstaltung ihr Interesse weckt. Wenn ein Höherstehender eine Einladung ablehnt, so ist dies sein gutes Recht und muss nicht als Beleidigung gewertet werden.
Wenn sich ein Gleichgestellter oder Niedrigrangiger entschließt, eine Einladung abzulehnen, so sollte er sicher stellen, dass dies mit dem gebührenden Respekt und unter Angabe eines Grundes erfolgt. Wenn jemand ohne Absage nicht zu einer Veranstaltung erscheint, zu der er ausdrücklich eingeladen war, so kann der Gastgeber dies als Beleidigung werten.
Auch wenn man eine Einladung annimmt, so ist es ein Gebot der Höflichkeit den Gastgeber darüber zu informieren.
Generelle Einladungen zu Konklaven oder großen Veranstaltungen, bei denen „alle Kainiten“ oder „alle Mitglieder der Camarilla“ eingeladen sind, sind nur zu beantworten, wenn man erscheinen wird. In solchem Fall sollte Angekündigt werden wie man von der Einladung Kenntnis erhalten hat und das man kommen wird. Diese Ankündigung kann auch für eine Gruppe gemeinsam gemacht werden. Hier geht es eher darum, den Gastgeber über die Anzahl der zu erwartenden Gäste und deren Status zu informieren.
Bei einer Einladung gibt es drei Personengruppen zu unterscheiden: die Persona Gratissima oder auch Ehrengäste, die Persona Grata oder auch Gäste und die Persona non Grata oder auch unerwünschte Personen. Mindestens die Ehrengäste sollten eine persönliche Einladung erhalten, in der sie namentlich genannt sind. Unerwünschte Personen werden nicht eingeladen, was dazu führen kann, das sich alle, die keine Einladung erhalten, für nicht erwünscht ansehen.
IX
Die Pflichten des Gastgebers
Durch die Einladung geht der Gastgeber die Verpflichtung ein, sich für die Dauer der Veranstaltung um das Wohl seiner Gäste zu bemühen. Dies schließt angemessene Örtlichkeiten, angemessene Wahl der Gäste und angemessene Sicherheit der Gäste ein. So wird man in der Regel keine Anarchen einladen, wenn man einen Justitiar erwartet; Man sollte einen Maskenball nicht unbedingt unter einer Brücke veranstalten; Und bei einem gesellschaftlichen Anlass ist es eine Überlegung wert, das tragen von Waffen zu untersagen.
Nach alter Sitte steht ein Gast unter dem Schutz des Gastgebers. Dies bedeutet, das der Gastgeber bemüht sein sollte Streiterein unter seinen Gästen zu schlichten, Angriffe von Außerhalb zu vermeiden und natürlich den Gast nicht selbst zu beleidigen.
Die Ehrengäste und die anwesenden Elder sollten den anderen Gästen vorgestellt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob die betreffende Person allen bekannt ist oder nicht, die Ehrung des Ehrengastes besteht unter anderem in dieser Vorstellung.
X
Die Rechte des Gastgebers
Der Gastgeber hat mindestens für die Dauer der Veranstaltung zu der er geladen hat das Hausrecht in den relevanten Örtlichkeiten. Dies umfasst das Recht jeden Gast, der sich nicht angemessen verhält der Örtlichkeiten zu verweisen. Diese Regel hat allerdings die Ausnahme im Hüter des Elysiums, sofern die Örtlichkeiten zum Elysium erklärt wurden.
Der Gastgeber hat weiterhin das Recht, für die Dauer der Veranstaltung spezielle Verhaltensregeln von seinen Gästen zu fordern. Darunter fallen: das tragen angemessener Kleidung, das Tragen von Masken, das nicht tragen von Waffen, die Teilnahme an Spielen und vieles mehr. Diese Regeln sind allerdings in der Einladung zu nennen, damit sich der Gast darauf einstellen kann und im Falle, das er sie nicht akzeptieren kann, die Möglichkeit hat, der Veranstaltung fernzubleiben.
Der Gastgeber steht für die Dauer der Veranstaltung in höherem Status als seine sonst Gleichgestellten. Der Satz „der Gast ist König“ gilt nur sehr eingeschränkt für Gäste einer gesellschaftlichen Veranstaltung. Man sollte ihn eher in dem Sinne interpretieren, dass das Wohl des Gastes die Pflicht des Gastgebers ist. Ansonsten haben die Gäste dem Gastgeber einen höheren Respekt entgegenzubringen als es seinem allgemeinen Status entspricht. Dies geht nicht so weit, dass der gesellschaftliche Status aufgehoben wird, sondern betrifft eher die Gleichgestellten des Gastgebers.
XI
Der Gast und das Gastrecht
Gast ist derjenige, der sich auf Wunsch des Gastgebers in einer Örtlichkeit aufhält. Eine Einladung ist als Ausdruck eines solchen Wunsches zu sehen. Ohne eine Einladung muss man sich dem Gastgeber vorstellen um ihm die Möglichkeit zu geben, sich eine Anwesenheit zu verbitten oder eine Einladung auszusprechen.
XII
Die Pflichten des Gastes
Mit der Einladung hat der Gastgeber die Möglichkeit, Regeln für seine Veranstaltung festzulegen. Eine Angenommene Einladung ist Ausdruck der Bereitschaft sich diesen Regeln zu unterwerfen.
Zu den unausgesprochenen Regeln gehört immer das Hausrecht, nach dem der Gastgeber das Recht hat einen Gast der relevanten Örtlichkeiten zu verweisen.
XIII
Die Rechte des Gastes
Jeder Gast hat das Recht, sich jederzeit von der Veranstaltung zu entfernen.
Der Gast kann von seinem Gastgeber erwarten, dass sich dieser Mühe gibt, allen Schaden vom Gast fernzuhalten und seinen eigenen Gast nicht zu beleidigen.
XIV
Gefallen und ihre Bedeutung
Die Währung in unserer Gesellschaft besteht aus Boons oder Gefälligkeiten. Eine Gefälligkeit ist eine Handlung, die von einer Person, dem späteren Schuldner, gewünscht wird. Der Wohltäter oder Gläubiger hat also dem Schuldner einen Gefallen getan. Die Art der Gefallen kann so vielfältig sein, wie die Probleme, denen sich eine Person gegenüber sehen kann.
Der Vorteil, den der Gläubiger hat ist fundamental: Eine Gefälligkeit muss erwidert werden! Diese Erwiderung besteht häufig darin, dass der Gläubiger den Schuldner zu einer Handlung auffordert, welche die Schuld begleicht.
Solange bis die Schuld beglichen ist, hat der Schuldner seinen Gläubiger wie einen Höhergestellten zu behandeln. Damit erlangt jemand, der mehreren Personen Gefallen getan hat automatisch zu einem höheren Status, der auch von unbeteiligten beachtet werden sollte. In dem seltenen Fall, das ein Elder einem Ancilla oder Neonate bzw. ein Ancilla einem Neonate eine Gefälligkeit schuldet, wird eine Andeutung im Verhalten gegenüber dem Gläubiger als ausreichend betrachtet. Der Schuldner sollte aber auch in diesem Fall einen deutlichen Statusunterschied zwischen seinem Gläubiger und dessen Gleichgestellten
machen.
Eine ungewünschte Gefälligkeit muss nicht anerkannt werden. Wenn es sich dabei allerdings um eine große Gefälligkeit handelte, die dem Schuldner einen deutlichen Vorteil gebracht hat, so kann die Nichtanerkennung dazu führen, das dieser Person niemals wieder unaufgefordert geholfen wird. Normalerweise bedingt ein solches Verhalten einen Rückgang des Status.
Ein besonderer Fall sind Lebensschulden. Wenn der Gläubiger dem Schuldner die Existenz gerettet hat, so ist ihm dieser alles schuldig, was er besitzt. Der Gläubiger kann bis hin zur leiblichen Existenz alles als Erwiderung fordern.
Der Schuldner hat ihn bis zu dieser Erwiderung entsprechend zu behandeln. Der Gläubiger kann natürlich eine ganze Reihe von Handlungen als Erwiderung erwarten und diese sollten auch ohne ausdrücklichen Wunsch vom Schuldner geleistet werden.
Wenn Schulden nicht beglichen werden, oder wenn ein Schuldner meint, die geforderte Erwiderung sei zu groß, so können die Beteiligten ihren Disput vor den Prinzen oder einen Elder bringen. Normalerweise delegiert der Prinz die Schlichtung dieser Streitigkeiten an die Harpyie, die natürlich auch direkt aufgesucht werden kann.
Dieser Schritt beinhaltet allerdings immer eine Veröffentlichung des gesamten Streites und kann zu gravierenden Statusverlusten führen, wenn die Angelegenheit nicht entsprechend wichtig ist. Es wird im allgemeinen als gesellschaftliche Unfähigkeit betrachtet, wenn man seine Schulden und Gefälligkeiten nicht selber regeln kann. Sollte der Fall aber mit Recht in die Öffentlichkeit getragen worden sein, so ist der Statusverlust des ungerechten Beteiligten um so größer.
XV
Das Elysium
Ein Elysium wird vom Prinzen einer Domäne erklärt; Alle dort Anwesenden Personen stehen damit unter seinem Schutz. Innerhalb eines Elysiums sind Angriffe und Ausschreitungen jeglicher Art verboten. Häufig wird auch jeder Einsatz von Disziplinen verboten, obwohl eine Ausnahme betreffs des Obfuscate (auch Verdunkelung genannt) für die Mitglieder des Clan Nosferatu durchaus nicht ungewöhnlich ist. Ein Angriff innerhalb eines Elysiums ist als Angriff auf den Prinzen zu bewerten.
Generell sollte man sich in einer fremden Domäne beim Hüter des Elysiums, dem Gastgeber oder der Harpyie nach den speziellen Gesetzen und Gebräuchen bezüglich des Elysiums erkundigen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Auch wenn es der Höflichkeit entspricht einen Gast beim betreten des Elysiums auf diesen Status aufmerksam zu machen, so ist es doch auch eine Pflicht des Gastes, sich kundig zu machen über die Örtlichkeiten, an denen er verweilt.
XVI
Der Hüter des Elysiums
Der Hüter des Elysiums wird vom Prinzen eingesetzt und hat an Stelle des Prinzen die Einhaltung des Elysiums zu überwachen. Damit steht er in seiner Entscheidungsgewalt über allen Anwesenden, einschließlich des Gastgebers. Dies heißt nicht, das dem Hüter des Elysiums der gleiche Status zusteht wie dem Prinzen, sondern das seine Entscheidungen betrachtet werden müssen, als wenn sie vom Prinzen kommen.
Dies beinhaltet zum Beispiel den Verweis aus dem Elysium zum Schutze desselben. Einen solchen Verweis kann der Hüter des Elysiums jederzeit aussprechen, wenn er meint, die betreffende Person oder ihre Handlungen würden zur Zeit oder in Zukunft das Elysium gefährden. Welches Verhalten als Verstoß gewertet wird liegt dabei allein in der Hand des Hüters und ist bindend, bis der Prinz selbst etwas anderes verfügt. Der Hüter ist in allen Entscheidungen bezüglich des Elysiums allein dem Prinzen Rechenschaft schuldig.
Sollte es zu Tätlichkeiten kommen oder der Hüter des Elysiums es für angebracht halten, so steht es ihm frei jeden Anwesenden, den er als Schuldig betrachtet mit allen dafür erforderlichen Mitteln ruhig zu stellen. Im Allgemeinen wird er den Aggressor des Elysiums verweisen oder in extremeren Fällen pflocken.
XVII
Weitere Anmerkungen zu gutem Benehmen
Als Neonate und gesellschaftlich Unerfahrener sollte man sich immer vor Augen halten, dass die Elder in einer Welt mit viel strengeren Sitten und Gebräuchen gelebt haben. Daraus resultiert, dass viele Elder Wert auf Etikette legen, die heutzutage nicht mehr eingehalten oder gelehrt werden. So ist es zum Beispiel fast schon eine Beleidigung, einen Elder per Telefon zu einer Veranstaltung einzuladen, auch wenn dies als persönliche Einladung gemeint war. Korrekt ist eine handgeschriebene und Unterschriebene namentliche Einladung.
Beim Besuch einer fremden Domäne sollte man sich über die dort üblichen Umgangsformen informieren. Zuständig für solche Fragen ist die Harpyie der Domäne die man besucht.
Verfasst von L.A.