(1) Bei der vorliegenden Veranstaltung handelt es sich um ein sogenanntes Live-Rollenspiel. Bei solch einem Spiel ist mit gewissen Anforderungen an die physische und psychische Leistungsfähigkeit und Verfassung der Teilnehmer zu rechnen. Insbesondere kann es bei derartigen Spielen zu Situationen kommen, bei denen aus der Natur des Spiels resultierende Risiken für den Teilnehmer auftreten können (z.B. Kämpfe mit Polsterwaffen, Verwendung von für die Darstellung von magischen oder anderen Licht- oder Raucheffekten notwendigen pyrotechnischen Artikeln, sowie andere für das Spiel notwendige Handlungen).
Mit seiner Teilnahme am Spiel drückt der Teilnehmer aus, dass er sich zuvor über die Natur der Veranstaltung informiert hat und sich insbesondere der möglicherweise für ihn auftretenden Risiken bewusst ist.
Jeder Teilnehmer ist deshalb verpflichtet, sich vor seiner ersten Teilnahme bei der Spielleitung umfassend über die Natur des Spiels und möglicherweise daraus resultierende persönliche Risiken zu informieren.
(2) Die sogenannte Spielleitung (SL) ist nicht Veranstalter der Treffen, bei denen das Spiel stattfindet. Die Spielleitung unterhält lediglich die das Spiel betreffenden Mailinglisten und entscheidet über die Auslegung der Spielregeln. Sie ist für das Spiel nur in so weit verantwortlich, wie es den direkten Unterhalt der Websites und Mailinglisten betrifft.
Die Spielleitung übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für den Ablauf eines Treffens, bei dem das Spiel stattfindet, es sei denn, es ist mit dem Inhaber des Ortes, an dem gespielt wird, eine diesbezügliche explizite und schriftlich fixierte Vereinbarung getroffen worden.
Im Sinne der Bestimmungen über die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen ist die Spielleitung ein Teilnehmer der Veranstaltung wie jeder andere Spieler auch. Ihre Verantwortlichkeit erstreckt sich alleine auf den Unterhalt der spielkoordinierenden Websites und Mailinglisten sowie die Weiterleitung von Spielterminen und -orten, auf die sich die Teilnehmer geeinigt haben, nicht auf die Festlegung derselben im Sinne eines Veranstalters im herkömmlichen Sinne.
(3) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und seine Umgebung zu vermeiden.
Zu diesem Zweck ist unter anderem generell verboten:
– Die Verwendung von nicht durch die Teilnehmer auf ihre Ungefährlichkeit überprüften Polsterwaffen
– Die Verwendung von Blankwaffen
– Die Verwendung von objektiv ungeeigneter und gefährlicher Ausrüstung
– Die Verwendung von Kraftfahrzeugen als Teil des Spiels
– Das Spiel in der unmittelbaren Nähe von Verkehrswegen
– Körperverletzende Angriffe jeglicher Art auf einen anderen Teilnehmer
– Vorsätzlicher Drogenkonsum, der den Teilnehmer zu aggressiven oder übertriebenen Handlungen verleiten würde.
(4) Die Teilnehmer haben jederzeit das Recht, gefährdendes und/oder spielstörendes Verhalten, egal ob durch den oder die Verursacher fahrlässig oder vorsätzlich begangen, mit dem sofortigen Verweis des fraglichen Teilnehmers von der Spielveranstaltung zu ahnden. Dieser Verweis wird auf Entscheidung der Teilnehmer durch die Spielleitung ausgesprochen.
(5) Jeder Teilnehmer haftet in eigener Person für von ihm verursachte Schäden an Personen und/oder Sachwerten. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung wird bei jedem Teilnehmer vorausgesetzt. Die Spielleitung übernimmt keinerlei Haftung außer für durch sie als Teilnehmer des Spiels selbst und persönlich verursachte Schäden.
(6) Das Mindestalter der Teilnehmer ist im Regelfall 18 Jahre. Ausnahmsweise können allerdings Teilnehmer eines geringeren Alters, die objektiv und subjektiv für die Teilnahme an solch einer Veranstaltung geeignet erscheinen, unter einmaliger Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung ihrer/ihres gesetzlichen Vertreter(s) an der Veranstaltung teilnehmen.
(7) Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während des Spiels Video- und/oder Audioaufnahmen von ihm gemacht werden, soweit er diesen Aufnahmen nicht ausdrücklich widerspricht.
(8) Es ist generell jedwede Handlung verboten, die objektiv und subjektiv vorhersehbar zur Verletzung eines Teilnehmers, einer unbeteiligten natürlichen Person oder von Sachwerten führen würde. Eine Verletzung dieses Verbotes führt zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers vom Spiel.